Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

§1 Vertragspartner, Anwendungsbereich

(1) Vertragspartner im Rahmen der nachstehenden, allgemeinen Geschäftsbedingungen sind die Bäckerei Zinke, Kurfürst-Heinrich-Straße 4, 57462 Olpe, Deutschland und der Kunde.

(2) Alle Lieferungen und Leistungen, die die Bäckerei Zinke für Kunden erbringt, erfolgen ausschließlich auf Grundlage der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung.

(3) Abweichenden Regelungen wird widersprochen. Andere als die hierin enthaltenen Regelungen sind für die Bäckerei Zinke nur dann verbindlich, wenn sie diese ausdrücklich schriftlich anerkennt. Sämtliche Kommunikation im Rahmen der für den Vertrag relevanten Erklärungen findet in deutscher Sprache statt.

§2 Vertragsabschluß

 (1) Die Angebote der Bäckerei Zinke auf der Internetseite www.musikantenstollen.de stellen eine unverbindliche Aufforderung an den Kunden dar, bei der Bäckerei Zinke Stollen zu bestellen.

(2) Durch die Bestellung der gewünschten Stollen durch Ausfüllen des Onlineformulars im Internet, mittels E-Mail, per Telefax, per Telefon oder postalisch gibt der Kunde ein unverbindliches Angebot auf Abschluss eines Kaufvertrages ab. Das Angebot ist spätestens verbindlich, wenn es die jeweilige Schnittstelle zur Bäckerei Zinke passiert hat. Die Bäckerei Zinke ist nicht verpflichtet das Angebot des Kunden anzunehmen. Die Bestätigung des Eingangs der Bestellung des Kunden stellt noch keine Annahme des Angebotes des Kunden dar.

(3) Sollte die Auftragsbestätigung der Bäckerei Zinke Schreib- oder Druckfehler beinhalten oder sollten der Preisfestlegung technisch bedingte Übermittlungsfehler zugrunde liegen, ist die Bäckerei Zinke berechtigt die Erklärung wegen Irrtums anzufechten , wobei der Bäckerei Zinke die Beweislast bzgl. des Irrtums obliegt. Evtl. erhaltene Zahlungen werden in diesem Falle unverzüglich erstattet.

(4) Die Bäckerei Zinke ist berechtigt, dieses Angebot innerhalb eines Zeitraumes von sieben Kalendertagen mit Zusendung einer Auftragsbestätigung oder Zusendung der bestellten Stollen anzunehmen. Die Auftragsbestätigung erfolgt durch Übermittlung einer E-Mail. Nach Ablauf von sieben Kalendertagen gilt das Angebot als abgelehnt.

(5) Bei Stornierung des Auftrages seitens des Kunden erheben wir Stornierungsgebühren von 5% des Bestellwertes, mindestens jedoch von 10,00 €.

(6) Bei unberechtigter Annahmeverweigerung der von der Bäckerei Zinke gelieferten Stollen werden zusätzlich die der Bäckerei Zinke entstandenen Kosten berechnet. Das Recht der Bäckerei Zinke auf Erfüllung des Kaufvertrages wird hiervon nicht berührt.

§3 Preise

 (1) Alle genannten Preise verstehen sich inklusive der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer ohne Kosten von Versand und Verpackung zum Zeitpunkt der Bestellung.

(2) Zusätzlich zu den genannten Verkaufspreisen entstehen dem Kunden - sofern nicht schriftlich versandkostenfreie Lieferung vereinbart worden ist – Kosten für Verpackung und Versand. Die Höhe der Verpackungs- und Versandkosten sind in der Tabelle ’Versandkosten’ zusammengefasst.

(3) Bei Bestellungen per Nachnahme werden zusätzlich separate Nachnahmegebühren erhoben.

(4) Versicherungen gegen Schäden aller Art werden nur auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden und auf dessen Kosten vorgenommen.

(5) Mit Aktualisierung der Internet-Seiten durch die Bäckerei Zinke werden alle vorherigen Preise und sonstigen Angaben über Waren ungültig. Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt der Bestellung gültige Fassung.

§4 Zahlungsbedingungen / Rücktrittsvorbehalt

(1) Zahlungen erfolgen entweder per Nachnahme oder per Vorkasse (Banküberweisung im Voraus).

(2) Lieferungen an Unternehmer oder öffentliche Einrichtungen können gegen Rechnung oder Bankeinzug, sofern das betroffene Konto bei einem in Deutschland ansässigen Kreditinstitut geführt wird, durchgeführt werden. Hierzu ist in jedem Fall eine schriftliche Bestellung auf Firmenformular des Kunden notwendig. Die Bestellung ist stets per Fax oder E-Mail an die Bäckerei Zinke zu übermitteln.

(3) Bei Bestellung auf Rechnung oder Bankeinzug werden die Angaben des Kunden in jedem Falle entsprechend geprüft. (Schufa). Der Kunde erklärt mit Bestellung, dass er der Einholung dieser Auskünfte zustimmt.

(4) Bestellungen auf Rechnung oder Bankeinzug sind stets sofort zur Zahlung fällig. Die Preise sind so knapp kalkuliert, dass Skonto nicht gewährt werden kann.

(5) Wurde Zahlung per Bankeinzug vereinbart, so hat der Kunde die für Rücklastschriften (die auf seinem Verschulden beruhen - insbesondere infolge mangelnder Kontendeckung) von den beteiligten Kreditinstituten berechneten Kosten sowie eine Bearbeitungspauschale von 5,00 € zu tragen, sofern die Bäckerei Zinke nicht einen höheren oder der Kunde einen geringeren Schaden nachweist.

§5 Lieferbedingungen

(1) Die Lieferung erfolgt durch Sendung ab Lager an die vom Kunden mitgeteilte Lieferadresse.

(2) Die Lieferzeit beträgt bei Empfängern in Deutschland ca. 2 bis 5 Werktage, bei Lieferungen in andere Länder ca. 3 bis 16 Werktage. Abweichende Lieferzeiten behalten wir uns vor, insbesondere im Dezember. Außerhalb der Stollensaison (ca. 20 Oktober bis 20. Dezember) erfolgt keine Lieferung. 

(3) Angaben von Lieferzeiten oder Herstellungsdaten gelten nur dann als verbindlich, wenn diese schriftlich von der Bäckerei Zinke bestätigt wurden.

(4) Die angegebenen Lieferfristen werden nach Maßgabe der bestehenden Verhältnisse gewissenhaft abgegeben und nach Möglichkeit eingehalten. Die Lieferfrist gilt dann als eingehalten, wenn bis Ende der Lieferfrist dem Kunden die Abhol- oder Lieferbereitschaft der Stollen gemeldet ist.

(5) Die Bäckerei Zinke ist berechtigt, Teillieferungen vorzunehmen und jede Teillieferung für sich zu berechnen.

(6) Die Lieferungen erfolgen stets solange der Vorrat reicht. Sollte ein vom Kunden bestellter Stollen wider Erwarten trotz rechtzeitiger Disposition aus von der Bäckerei Zinke nicht zu vertretenen Gründen nicht verfügbar sein, wird die Bäckerei Zinke dem Kunden anbieten, vom Vertrag zurückzutreten, oder dem Kunden anstatt des bestellten Stollens ein in Qualität und Preis gleichwertigen Stollen anpreisen, zu dessen Abnahme der Kunde nicht verpflichtet ist. Die Bäckerei Zinke wird den Kunden unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit informieren und dem Kunden im Falle eines Rücktritts etwa bereits geleistete Zahlungen unverzüglich erstatten.

(7) Soweit die Bäckerei Zinke, aus Gründen, die sie zu vertreten hat, in Lieferverzug gerät oder eine Lieferung unmöglich wird, und dies nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht, wird die Haftung für Schäden ausgeschlossen. Weitergehende Ansprüche des Kunden bleiben vorbehalten.

(8) Beruhen Verzögerungen der Lieferung auf Gründen, die die Bäckerei Zinke nicht zu vertreten hat ( höhere Gewalt, behördliche Anordnungen und Maßnahmen, Streik, Aussperrung, Verkehrs- und Betriebsstörungen, Rohstoffmangel, etc. ) wird die Frist angemessen verlängert. Der Kunde wird hiervon unverzüglich unterrichtet. Dauern die Ursachen der Verzögerung länger als vier Wochen nach Vertragsschluss an, ist der Kunde berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Die Bäckerei Zinke ist in diesem Fall berechtigt, die Lieferung einzuschränken, einzustellen oder vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten, ohne dass dem Kunden Ansprüche auf Nachlieferung oder Schadensersatz zustehen. Von einer Einschränkung der Lieferung bzw. dem teilweisen Rücktritt wird die Bäckerei Zinke den Kunden unverzüglich unterrichten. Dem Kunden steht das Recht zu, auch die Erfüllung der restlichen Verbindlichkeiten abzulehnen, wenn die Teillieferung für ihn wertlos ist.

§6 Transportschäden

(1) Werden Stollen mit offensichtlichen Transportschäden angeliefert, wird der Kunde gebeten, diese bitte sofort beim Zulieferer zu reklamieren und mit der Bäckerei Zinke Kontakt aufzunehmen. Der Kunde hilft hierbei bei der Durchsetzung der Ansprüche der Bäckerei Zinke gegen das Transportunternehmen. Die Versäumung der Reklamation oder der Kontaktaufnahme zur Bäckerei Zinke hat für den Kunden und dessen Rechte, insbesondere Gewährleistungsrechte keinerlei Konsequenzen.

§7 Eigentumsvorbehalt

(1) Die bestellte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Bäckerei Zinke.

(2) Vor Eigentumsübertragung ist eine Weiterveräußerung, ohne ausdrückliche Einwilligung der Bäckerei Zinke nicht zulässig.

§8 Gewährleistung , Reklamationen

(1) Die Ansprüche des Kunden gegen die Bäckerei Zinke bei Mängeln richten sich nach den gesetzlichen Bestimmungen innerhalb der gesetzlichen Fristen, soweit sich nicht durch nachstehende Regelungen Abweichungen ergeben. Die gesetzliche Gewährleistungsfrist beträgt derzeit zwei Jahre.

(2) Sind Mängel auf unsachgemäße Handhabung oder Lagerung zurückzuführen, so entfällt jede Gewährleistung. Jede Gewährleistung beschränkt sich ausschließlich auf den Austausch der beschädigten Liefergegenstände.

(3) Ist der Kunde Unternehmer und erfolgt die bestellte Leistung für seinen Gewerbebetrieb, so verjähren seine Ansprüche bei Mängeln mit Ablauf von einem Jahr ab Erhalt der Ware.

(4) Etwaige Beanstandungen der Stollen können, soweit der Mangel offensichtlich ist, nur innerhalb von 5 Tagen nach Erhalt der Ware geltend gemacht werden. Der Kunde ist uns gegenüber verpflichtet, etwaige Mängel unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 5 Tagen nach Kenntnisnahme der Mängel schriftlich mitzuteilen.

(5) Rücksendungen an die Bäckerei Zinke haben frei Haus und versichert zu erfolgen.

(6) Zum Nachweis von Gewährleistungsansprüchen ist der Kunde verpflichtet die Rechnung bei Geltendmachung vorzulegen. Übertragungen von Gewährleistungen auf Dritte benötigen der schriftlichen Bestätigung durch die Bäckerei Zinke.

(7) Bei berechtigten Beanstandungen hat die Bäckerei Zinke nach ihrer Wahl das Recht zur Nachbesserung, Geldersatz oder Ersatzlieferung. Erst nach wiederholtem Fehlschlag kann der Kunde Herabsetzung oder Rückgängigmachung des Kaufvertrages verlangen.

§9 Aufrechnungsverbot

(1) Der Kunde ist nicht berechtigt, mit eigenen Ansprüchen gegen Zahlungsansprüche der Bäckerei Zinke aufzurechnen, es sei denn, die Forderungen des Kunden sind unstreitig oder rechtskräftig festgestellt.

(2) Der Kunde ist nicht berechtigt, Zahlungsansprüche der Bäckerei Zinke Rechte auf Zurückhaltung – auch aus Mängelrügen – entgegenzuhalten, es sei denn, sie resultieren aus demselben Vertragsverhältnis.

§10 Unwirksame Klauseln , Gerichtsstand

(1) Sollten eine oder mehrere Regelungen dieser AGB unwirksam sein, so zieht dies nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages nach sich. Die unwirksame Regelung wird durch die einschlägige gesetzliche Regelung ersetzt.

(2) Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Olpe ausschließlicher Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar resultierenden Streitigkeiten. Gleiches gilt, wenn ein Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, ein Kunde nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in das Ausland verlegt hat oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt ist.

§11 Geltendes Recht

(1) Für den Abschluss und die Abwicklung sämtlicher Verträge gilt deutsches Recht. Die Geltung des UN-Kaufrechts wird ausgeschlossen.